Führerschein

Spickzettel

Vorfahrt und Verkehrsregeln

Rechts vor links, die Rangfolge von Polizei, Ampel und Zeichen, Vorfahrtstraße, Abbiegeregeln und zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

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Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: grundsätzlich 50 km/h, sofern nicht anders beschildert.
  • Außerorts für Pkw: grundsätzlich 100 km/h.
  • Autobahn: kein generelles Tempolimit, aber Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
  • Pkw mit Anhänger außerorts: grundsätzlich 80 km/h (mit Tempo-100-Zulassung bis 100 km/h).
  • Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit.
  • Bei Sichtweite unter 50 m (Nebel, Schnee, Regen): höchstens 50 km/h.

Vorfahrt richtig erkennen

  • Ohne Zeichen und Ampel gilt: rechts vor links (§ 8 StVO).
  • Rangfolge: Polizei vor Ampel vor Verkehrszeichen vor allgemeinen Regeln.
  • Auf der Vorfahrtstraße (Zeichen 306) hat man Vorrang gegenüber einmündenden Straßen.
  • Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen.
  • Beim Rechtsabbiegen auf geradeaus fahrende Radfahrer und querende Fußgänger achten.
  • Am Andreaskreuz hat der Schienenverkehr Vorrang.

Parken, Halten und Halteverbote

  • Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung bis zu 3 Minuten; länger gilt als Parken.
  • Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Halten erlaubt, Parken verboten.
  • Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): weder Halten noch Parken erlaubt.
  • Vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen gilt 5 m Parkverbot.
  • An engen oder unübersichtlichen Stellen darf nicht geparkt werden.
  • Vor und hinter Fußgängerüberwegen gilt ein Halteverbot.

Ampeln und Lichtzeichen verstehen

  • Grün bedeutet: Der Verkehr ist freigegeben.
  • Gelb bedeutet: vor der Kreuzung warten -- nur weiterfahren, wenn ein Halten nicht mehr sicher möglich ist.
  • Rot bedeutet: vor der Kreuzung anhalten.
  • Der grüne Pfeil rechts (Schild) erlaubt Rechtsabbiegen bei Rot nach vorherigem Anhalten.
  • Bei ausgefallener Ampel gelten die Verkehrszeichen, sonst „rechts vor links“.
  • Die Ampel steht in der Rangfolge über Verkehrszeichen, aber unter Anweisungen der Polizei.

Sicher und richtig überholen

  • Überholt wird grundsätzlich links.
  • Überholen ist verboten bei unklarer Verkehrslage und bei Zeichen 276/277.
  • Zu Radfahrern und Fußgängern: innerorts mindestens 1,5 m, außerorts 2 m Seitenabstand.
  • Nach dem Überholen rechtzeitig und ohne Gefährdung wieder einscheren.
  • Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.
  • An Fußgängerüberwegen und bei durchgezogener Linie ist Überholen unzulässig.

Regeln im Kreisverkehr

  • Mit Zeichen 215 und 205 hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt.
  • Beim Einfahren in den Kreisverkehr wird nicht geblinkt.
  • Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss rechts geblinkt werden.
  • Im Kreisverkehr selbst darf nicht überholt werden.
  • Auf die Mittelinsel und auf Fußgänger an den Ausfahrten achten.
  • Stehen keine Zeichen, gilt im Kreis „rechts vor links“ (selten).

Vorfahrtstraße und ihre Zeichen

  • Zeichen 306 (gelbe Raute) kennzeichnet die Vorfahrtstraße.
  • Auf der Vorfahrtstraße hast du Vorrang gegenüber einmündenden Straßen.
  • Beim Abbiegen von der Vorfahrtstraße rechtzeitig blinken.
  • Linksabbieger müssen dennoch den Gegenverkehr durchlassen.
  • Der Verlauf der Vorfahrtstraße kann durch ein Zusatzschild abknicken.
  • „Ende der Vorfahrtstraße“ ist Zeichen 307.

Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)

  • Es gilt Schrittgeschwindigkeit (etwa 4 bis 7 km/h).
  • Fußgänger -- auch spielende Kinder -- dürfen die ganze Straße nutzen.
  • Fahrzeuge dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern.
  • Geparkt werden darf nur auf gekennzeichneten Flächen.
  • Beim Ausfahren in den fließenden Verkehr gilt Vorfahrt gewähren.
  • Das Zeichen 325.1 kennzeichnet den Beginn, 325.2 das Ende.

Regeln auf der Autobahn

  • Auf dem Einfädelungsstreifen beschleunigen und sich passend einordnen.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot -- nach dem Überholen wieder rechts einordnen.
  • Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h, sofern nichts beschildert ist.
  • Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit; sehr langsame Fahrzeuge sind verboten.
  • Bei Stau ist eine Rettungsgasse zwischen linker und mittlerer/rechter Spur zu bilden.
  • Wenden, Rückwärtsfahren und Halten sind auf der Autobahn verboten.

Richtig abbiegen und blinken

  • Vor dem Abbiegen rechtzeitig blinken und sich passend einordnen.
  • Zum Linksabbiegen möglichst weit links, zum Rechtsabbiegen weit rechts einordnen.
  • Beim Rechtsabbiegen auf geradeaus fahrende Radfahrer und Fußgänger achten.
  • Linksabbieger müssen den entgegenkommenden Verkehr durchlassen.
  • Vor dem Abbiegen gilt die zweite Rückschau (Schulterblick).
  • Zwei Linksabbieger fahren grundsätzlich voreinander vorbei.

Einfahren, Anfahren und Rückwärtsfahren

  • Wer einfährt oder anfährt, muss eine Gefährdung anderer ausschließen.
  • Beim Anfahren vom Fahrbahnrand blinken und Rückschau halten.
  • Beim Ausfahren aus Grundstücken hat der fließende Verkehr Vorrang.
  • Rückwärtsfahren und Wenden sind nur erlaubt, wenn niemand gefährdet wird.
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist Rückwärtsfahren verboten.
  • Nötigenfalls eine einweisende Person hinzuziehen.

Verhalten gegenüber Bus und Straßenbahn

  • An haltenden Bussen mit Warnblinklicht darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.
  • Will ein Linienbus von der Haltestelle anfahren und blinkt, ist ihm das zu ermöglichen.
  • Eine Straßenbahn darf grundsätzlich rechts überholt werden.
  • Lässt der Raum es nicht zu, ist ausnahmsweise links zu überholen.
  • An Haltestellen ist auf ein- und aussteigende Fahrgäste zu achten.
  • Notfalls anhalten, um Fußgänger nicht zu gefährden.

Rechtsfahrgebot und Fahrstreifenwechsel

  • Es gilt das Rechtsfahrgebot -- so weit rechts wie möglich fahren.
  • Innerorts mit mehreren Fahrstreifen darf der Streifen frei gewählt werden.
  • Vor dem Spurwechsel blinken, Spiegel kontrollieren und Schulterblick machen.
  • Beim Wegfall eines Fahrstreifens gilt das Reißverschlussverfahren.
  • Beim Reißverschluss lässt man abwechselnd ein Fahrzeug einfädeln.
  • Den fließenden Verkehr beim Spurwechsel nicht gefährden.

Einsatzfahrzeuge und besondere Lagen

  • Bei Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn schaffen.
  • Nötigenfalls am rechten Fahrbahnrand anhalten.
  • Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mehreren Spuren eine Rettungsgasse bilden.
  • Die Rettungsgasse verläuft zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen.
  • Blaues Blinklicht allein (ohne Horn) warnt vor einer Gefahrenstelle.
  • Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Horn ist immer Vorrang zu gewähren.

Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer

  • Am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) haben Fußgänger Vorrang.
  • Bei Kindern, älteren und hilfsbedürftigen Menschen ist besondere Vorsicht geboten.
  • Beim Abbiegen auf geradeaus querende Fußgänger und Radfahrer achten.
  • Zu Radfahrern beim Überholen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten.
  • Notfalls die Geschwindigkeit verringern oder anhalten.
  • Auf das oft unberechenbare Verhalten von Kindern einstellen.

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