Lernthema
Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)
Im verkehrsberuhigten Bereich teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge die Fläche. Die besonderen Regeln dazu sind ein häufiges Prüfungsthema.
Wichtige Fakten zum Merken
- ◆ Es gilt Schrittgeschwindigkeit (etwa 4 bis 7 km/h).
- ◆ Fußgänger -- auch spielende Kinder -- dürfen die ganze Straße nutzen.
- ◆ Fahrzeuge dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern.
- ◆ Geparkt werden darf nur auf gekennzeichneten Flächen.
- ◆ Beim Ausfahren in den fließenden Verkehr gilt Vorfahrt gewähren.
- ◆ Das Zeichen 325.1 kennzeichnet den Beginn, 325.2 das Ende.