Führerschein

Spickzettel

Verkehrszeichen

Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen an Form und Farbe erkennen -- vom umgekehrten Dreieck bis zum STOP-Achteck, plus Vorfahrt- und Verbotszeichen.

Die wichtigsten Fakten zum Merken an einem Ort. Übe sie mit Prüfungssimulationen und Spaced Repetition in Führerschein Theorie Klasse B.

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Verkehrszeichen nach Form und Farbe

  • Gefahrzeichen: dreieckig mit rotem Rand -- sie warnen vor einer Gefahrstelle (z. B. Kurve, Kreuzung).
  • Vorschriftzeichen mit Verbot: rund mit rotem Rand -- sie verbieten etwas (z. B. Tempolimit).
  • Vorschriftzeichen mit Gebot: rund und blau -- sie schreiben etwas vor (z. B. Fahrtrichtung).
  • Richtzeichen und Hinweise: meist rechteckig, oft blau oder grün.
  • Vorfahrt gewähren: auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand (Zeichen 205).
  • STOP: rotes Achteck (Zeichen 206) -- immer vollständig anhalten.

Gefahrzeichen richtig deuten

  • Gefahrzeichen sind dreieckig, weiß mit rotem Rand und stehen mit der Spitze nach oben.
  • Sie warnen nur -- sie gebieten oder verbieten nichts.
  • Außerorts stehen sie etwa 150 bis 250 m vor der Gefahrstelle.
  • Innerorts steht das Zeichen meist unmittelbar vor der Gefahr.
  • Ein Zusatzzeichen kann Art oder Länge der Gefahr angeben.
  • Beispiele: Zeichen 101 (Gefahrstelle), 103 (Kurve), 136 (Kinder), 151 (Bahnübergang).

Vorschriftzeichen: Verbote und Gebote

  • Runde Zeichen mit rotem Rand verbieten etwas (z. B. Tempolimit, Überholverbot).
  • Runde blaue Zeichen gebieten etwas (z. B. vorgeschriebene Fahrtrichtung).
  • STOP (Zeichen 206) ist achteckig: vollständig anhalten und Vorfahrt gewähren.
  • „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) ist ein auf der Spitze stehendes Dreieck.
  • Ein Verbot gilt ab dem Zeichen bis zum Aufhebungszeichen oder zur nächsten Kreuzung.
  • Zusatzzeichen können Verbote einschränken (z. B. „Anlieger frei“).

Bahnübergang und Andreaskreuz

  • Das Andreaskreuz gebietet, dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren.
  • Bei geschlossener oder sich schließender Schranke ist anzuhalten.
  • Blinkt das rote Licht oder ertönt ein Signal, ist ebenfalls zu halten.
  • Baken (Zeichen 162) kündigen den Bahnübergang in drei Stufen an.
  • Im Bereich des Bahnübergangs darf nicht überholt werden.
  • Vor dem Andreaskreuz nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren.

Gebotszeichen: blaue runde Zeichen

  • Gebotszeichen sind rund und blau mit weißem Symbol.
  • Blau gebietet, rot verbietet -- das ist die Grundregel.
  • Zeichen 209 schreibt eine vorgeschriebene Fahrtrichtung vor.
  • Zeichen 237 (Radweg) und 239 (Gehweg) sind benutzungspflichtig.
  • Das Gebot gilt unmittelbar hinter dem Zeichen.
  • Auch der Kreisverkehr (Zeichen 215) ist ein blaues Gebotszeichen.

Richtzeichen und Hinweiszeichen

  • Richtzeichen sind meist rechteckig oder quadratisch und überwiegend blau.
  • Sie geben Hinweise -- sie gebieten oder verbieten in der Regel nichts.
  • Die Vorfahrtstraße (Zeichen 306) ist eine gelbe Raute auf weißem Grund.
  • Das blaue „P“ (Zeichen 314) zeigt an, wo Parken erlaubt ist.
  • Die Einbahnstraße (Zeichen 220) hat einen waagerechten weißen Pfeil.
  • Das blaue Autobahnzeichen (Zeichen 330.1) kennzeichnet den Beginn der Autobahn.

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