Spickzettel
Verkehrszeichen
Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen an Form und Farbe erkennen -- vom umgekehrten Dreieck bis zum STOP-Achteck, plus Vorfahrt- und Verbotszeichen.
Die wichtigsten Fakten zum Merken an einem Ort. Übe sie mit Prüfungssimulationen und Spaced Repetition in Führerschein Theorie Klasse B.
Download on theApp StoreVerkehrszeichen nach Form und Farbe
- ◆ Gefahrzeichen: dreieckig mit rotem Rand -- sie warnen vor einer Gefahrstelle (z. B. Kurve, Kreuzung).
- ◆ Vorschriftzeichen mit Verbot: rund mit rotem Rand -- sie verbieten etwas (z. B. Tempolimit).
- ◆ Vorschriftzeichen mit Gebot: rund und blau -- sie schreiben etwas vor (z. B. Fahrtrichtung).
- ◆ Richtzeichen und Hinweise: meist rechteckig, oft blau oder grün.
- ◆ Vorfahrt gewähren: auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand (Zeichen 205).
- ◆ STOP: rotes Achteck (Zeichen 206) -- immer vollständig anhalten.
Gefahrzeichen richtig deuten
- ◆ Gefahrzeichen sind dreieckig, weiß mit rotem Rand und stehen mit der Spitze nach oben.
- ◆ Sie warnen nur -- sie gebieten oder verbieten nichts.
- ◆ Außerorts stehen sie etwa 150 bis 250 m vor der Gefahrstelle.
- ◆ Innerorts steht das Zeichen meist unmittelbar vor der Gefahr.
- ◆ Ein Zusatzzeichen kann Art oder Länge der Gefahr angeben.
- ◆ Beispiele: Zeichen 101 (Gefahrstelle), 103 (Kurve), 136 (Kinder), 151 (Bahnübergang).
Vorschriftzeichen: Verbote und Gebote
- ◆ Runde Zeichen mit rotem Rand verbieten etwas (z. B. Tempolimit, Überholverbot).
- ◆ Runde blaue Zeichen gebieten etwas (z. B. vorgeschriebene Fahrtrichtung).
- ◆ STOP (Zeichen 206) ist achteckig: vollständig anhalten und Vorfahrt gewähren.
- ◆ „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) ist ein auf der Spitze stehendes Dreieck.
- ◆ Ein Verbot gilt ab dem Zeichen bis zum Aufhebungszeichen oder zur nächsten Kreuzung.
- ◆ Zusatzzeichen können Verbote einschränken (z. B. „Anlieger frei“).
Bahnübergang und Andreaskreuz
- ◆ Das Andreaskreuz gebietet, dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren.
- ◆ Bei geschlossener oder sich schließender Schranke ist anzuhalten.
- ◆ Blinkt das rote Licht oder ertönt ein Signal, ist ebenfalls zu halten.
- ◆ Baken (Zeichen 162) kündigen den Bahnübergang in drei Stufen an.
- ◆ Im Bereich des Bahnübergangs darf nicht überholt werden.
- ◆ Vor dem Andreaskreuz nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren.
Gebotszeichen: blaue runde Zeichen
- ◆ Gebotszeichen sind rund und blau mit weißem Symbol.
- ◆ Blau gebietet, rot verbietet -- das ist die Grundregel.
- ◆ Zeichen 209 schreibt eine vorgeschriebene Fahrtrichtung vor.
- ◆ Zeichen 237 (Radweg) und 239 (Gehweg) sind benutzungspflichtig.
- ◆ Das Gebot gilt unmittelbar hinter dem Zeichen.
- ◆ Auch der Kreisverkehr (Zeichen 215) ist ein blaues Gebotszeichen.
Richtzeichen und Hinweiszeichen
- ◆ Richtzeichen sind meist rechteckig oder quadratisch und überwiegend blau.
- ◆ Sie geben Hinweise -- sie gebieten oder verbieten in der Regel nichts.
- ◆ Die Vorfahrtstraße (Zeichen 306) ist eine gelbe Raute auf weißem Grund.
- ◆ Das blaue „P“ (Zeichen 314) zeigt an, wo Parken erlaubt ist.
- ◆ Die Einbahnstraße (Zeichen 220) hat einen waagerechten weißen Pfeil.
- ◆ Das blaue Autobahnzeichen (Zeichen 330.1) kennzeichnet den Beginn der Autobahn.