Führerschein

Lernthema

Parken, Halten und Halteverbote

Wann du halten und wann du parken darfst, ist klar geregelt. Diese Abstände und Verbote werden in der Prüfung oft abgefragt.

Wichtige Fakten zum Merken

  • Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung bis zu 3 Minuten; länger gilt als Parken.
  • Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Halten erlaubt, Parken verboten.
  • Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): weder Halten noch Parken erlaubt.
  • Vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen gilt 5 m Parkverbot.
  • An engen oder unübersichtlichen Stellen darf nicht geparkt werden.
  • Vor und hinter Fußgängerüberwegen gilt ein Halteverbot.

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