Lernthema
Parken, Halten und Halteverbote
Wann du halten und wann du parken darfst, ist klar geregelt. Diese Abstände und Verbote werden in der Prüfung oft abgefragt.
Wichtige Fakten zum Merken
- ◆ Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung bis zu 3 Minuten; länger gilt als Parken.
- ◆ Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Halten erlaubt, Parken verboten.
- ◆ Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): weder Halten noch Parken erlaubt.
- ◆ Vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen gilt 5 m Parkverbot.
- ◆ An engen oder unübersichtlichen Stellen darf nicht geparkt werden.
- ◆ Vor und hinter Fußgängerüberwegen gilt ein Halteverbot.