Führerschein

Spickzettel

Gefahrenlehre

Anhalteweg, Reaktions- und Bremsweg, Alkohol und Promillegrenzen, Müdigkeit und Ablenkung -- vorausschauend und sicher fahren.

Die wichtigsten Fakten zum Merken an einem Ort. Übe sie mit Prüfungssimulationen und Spaced Repetition in Führerschein Theorie Klasse B.

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Alkohol am Steuer und Promillegrenze

  • Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren: 0,0 Promille (absolutes Alkoholverbot).
  • Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot).
  • Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit -- das ist eine Straftat.
  • Der Körper baut Alkohol nur langsam ab (ca. 0,1--0,2 Promille pro Stunde).
  • Müdigkeit verlängert die Reaktionszeit -- dagegen hilft nur eine Pause.
  • Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden (§ 23 StVO).

Anhalteweg, Reaktion und Bremsen

  • Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg.
  • Reaktionsweg (Faustformel): (km/h ÷ 10) × 3 -- bei 50 km/h etwa 15 m.
  • Bremsweg (Faustformel): (km/h ÷ 10)² -- bei 50 km/h etwa 25 m.
  • Bei einer Gefahrbremsung halbiert sich der Bremsweg etwa.
  • Doppelte Geschwindigkeit bedeutet vierfachen Bremsweg.
  • Nässe, Laub, Schnee und Eis verlängern den Bremsweg deutlich.

Abstand zum Vordermann

  • Innerorts: Abstand mindestens so, dass du jederzeit anhalten kannst.
  • Außerorts gilt die Faustformel „halber Tacho“ in Metern (bei 100 km/h etwa 50 m).
  • Eine andere Regel: mindestens 2 Sekunden Abstand (Zählmethode).
  • Bei Nässe, Nebel oder Eis den Abstand deutlich vergrößern.
  • Zu dichtes Auffahren (Drängeln) ist gefährlich und wird geahndet.
  • Auf Autobahnen mit über 100 km/h kann zu geringer Abstand ein Fahrverbot bedeuten.

Verhalten bei einem Unfall

  • Zuerst die Unfallstelle absichern: Warnblinker an, Warnweste, Warndreieck.
  • Warndreieck außerorts etwa 100 m, auf der Autobahn etwa 150-400 m vorher aufstellen.
  • Verletzte aus der Gefahrenzone retten und betreuen.
  • Notruf 112 absetzen -- Ort, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen nennen.
  • Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
  • Erste Hilfe leisten, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Probezeit, Punkte und Aufbauseminar

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Man unterscheidet schwerwiegende (A) und weniger schwerwiegende (B) Verstöße.
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
  • Die Probezeit verlängert sich dann um zwei Jahre auf insgesamt vier.
  • Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Müdigkeit, Handy und Ablenkung

  • Gegen Müdigkeit hilft nur eine Pause -- nicht Kaffee oder offene Fenster allein.
  • Sekundenschlaf kann schon nach kurzer Unaufmerksamkeit zum Unfall führen.
  • Das Handy darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden (§ 23 StVO).
  • Auch das Bedienen anderer Geräte lenkt ab und erhöht das Risiko.
  • Plane bei längeren Fahrten regelmäßige Pausen ein.
  • Müdigkeit wirkt ähnlich wie Alkohol auf die Reaktionsfähigkeit.

Fahren bei Schnee und Eis

  • Bei Schnee, Eis und Glätte gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht.
  • Auf Eis kann der Bremsweg ein Vielfaches des trockenen Bremswegs betragen.
  • Sanft beschleunigen, bremsen und lenken, um nicht ins Rutschen zu geraten.
  • Vor Fahrtbeginn alle Scheiben, Spiegel und Lichter von Schnee und Eis befreien.
  • Auf Brücken und im Schatten ist mit überraschendem Glatteis zu rechnen.
  • Beim Schleudern auskuppeln und ruhig in die Richtung lenken, in die das Heck ausbricht.

Verhalten bei einer Panne

  • Sofort den Warnblinker einschalten und möglichst rechts anhalten.
  • Vor dem Aussteigen die Warnweste anlegen.
  • Das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
  • Auf der Autobahn hinter die Schutzplanke treten und dort warten.
  • Außerorts Warndreieck etwa 100 m, auf der Autobahn 150-400 m vorher.
  • Insassen das Fahrzeug an der sicheren Seite verlassen lassen.

Fahrtüchtigkeit, Drogen und Medikamente

  • Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetamine am Steuer sind verboten.
  • Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen.
  • Vor der Fahrt den Beipackzettel lesen und im Zweifel den Arzt fragen.
  • Wer fahruntüchtig ist, darf kein Fahrzeug führen.
  • Drogenkonsum am Steuer führt zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
  • Müdigkeit, Krankheit und Stress mindern ebenfalls die Fahrtüchtigkeit.

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