Verkehrszeichen
Jedes Zeichen vor der Prüfung kennen
Was jedes deutsche Verkehrszeichen bedeutet und was du tun musst, wenn du es siehst. Verstehe das System aus Form und Farbe einmal, und du kannst am Prüfungstag jedes Zeichen lesen.
Gefahrzeichen
Gefahrstelle (Zeichen 101)Gefahrzeichen sind dreieckig mit rotem Rand und stehen mit der Spitze nach oben. Das Zeichen 101 warnt allgemein vor einer Gefahrstelle, die nicht durch ein spezielleres Zeichen abgedeckt ist.Kurve (Zeichen 103)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einer Kurve. Die Richtung des Pfeils zeigt, ob die Kurve nach rechts oder links führt (Zeichen 103-10 / 103-20).Doppelkurve (Zeichen 105)Die Doppelkurve warnt vor zwei aufeinanderfolgenden Kurven. Die erste Kurve verläuft in die Richtung, in die der obere Teil des Pfeils zeigt.Kreuzung „rechts vor links“ (Zeichen 102)Dieses Gefahrzeichen kündigt eine Kreuzung oder Einmündung an, an der die Vorfahrtregel „rechts vor links“ gilt. Es gibt also keine Vorfahrtstraße.Fußgängerüberweg (Zeichen 101-11)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Es ist nicht mit dem blauen Richtzeichen 350 zu verwechseln, das den Überweg selbst markiert.Kinder (Zeichen 136)Dieses Gefahrzeichen warnt vor Stellen, an denen vermehrt mit Kindern zu rechnen ist, etwa an Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.Bahnübergang mit Schranken (Zeichen 151)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einem Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken. Es wird häufig durch Baken (Zeichen 162) ergänzt.Schleudergefahr bei Nässe (Zeichen 114)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einer Fahrbahn, die bei Nässe oder Verschmutzung besonders schlüpfrig ist. Ein Zusatzzeichen kann die Ursache nennen (z. B. „bei Nässe“).Verengte Fahrbahn (Zeichen 120)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einer beidseitig verengten Fahrbahn. Die Verengung kann den Verkehr behindern, sodass Fahrzeuge nacheinander fahren müssen.Gefährliches Gefälle (Zeichen 108)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einem gefährlichen Gefälle. Die angegebene Prozentzahl nennt die Stärke der Neigung der abwärts führenden Strecke.Steigung (Zeichen 110)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einer Steigung. Die Prozentzahl gibt an, wie stark die Fahrbahn ansteigt, was vor allem schwere Fahrzeuge verlangsamt.Wildwechsel (Zeichen 142)Dieses Gefahrzeichen warnt vor Wildwechsel. Auf solchen Abschnitten ist besonders in der Dämmerung mit querendem Wild zu rechnen.Arbeitsstelle (Zeichen 123)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einer Arbeitsstelle (Baustelle). Im Bereich der Baustelle ist mit Personen, Maschinen und geänderter Verkehrsführung zu rechnen.Unebene Fahrbahn (Zeichen 112)Dieses Gefahrzeichen warnt vor einer unebenen Fahrbahn mit Bodenwellen, Aufwölbungen oder Vertiefungen, die das Fahrzeug beeinträchtigen können.
Vorschriftzeichen
Stoppschild „Halt. Vorfahrt gewähren.“ (Zeichen 206)Das STOP-Schild ist das einzige achteckige Verkehrszeichen. Es verlangt, dass du an der Haltlinie vollständig anhältst -- nicht nur abbremst -- und dann Vorfahrt gewährst.Vorfahrt gewähren (Zeichen 205)Das Zeichen 205 ist ein auf der Spitze stehendes (umgekehrtes) rotes Dreieck. Es bedeutet, dass du dem Verkehr auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren musst -- anhalten nur, wenn nötig.Verbot der Einfahrt (Zeichen 267)Ein roter Kreis mit einem weißen waagerechten Balken bedeutet „Verbot der Einfahrt“. Du darfst hier nicht einfahren -- meist handelt es sich um das Ende einer Einbahnstraße.Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 (Zeichen 274)Ein weißer Kreis mit rotem Rand und einer Zahl gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h an. Innerorts gelten grundsätzlich 50 km/h, sofern nichts anderes beschildert ist.Überholverbot für Kfz (Zeichen 276)Das Zeichen 276 verbietet das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen. Es wird dort eingesetzt, wo Überholen gefährlich wäre, etwa bei unübersichtlichen Streckenabschnitten.Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)Ein leerer roter Kreis auf weißem Grund bedeutet „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Es gilt für alle Fahrzeuge in beiden Richtungen, anders als das Einfahrverbot (Zeichen 267).Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)Das Zeichen 283 (blauer Grund, roter Rand, gekreuzte rote Balken) bedeutet absolutes Halteverbot. Hier darf weder gehalten noch geparkt werden.Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)Das Zeichen 286 (blauer Grund, roter Rand, ein roter Schrägbalken) bedeutet eingeschränktes Halteverbot. Halten bis zu drei Minuten ist erlaubt, Parken nicht.Verbot für Krafträder und Kraftwagen (Zeichen 251)Das Zeichen 251 ist ein roter Kreis mit einem schwarzen Pkw-Symbol. Es verbietet die Durchfahrt für Kraftwagen und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge.Ende sämtlicher Streckenverbote (Zeichen 282)Das Zeichen 282 ist ein weißer Kreis mit grauem Rand und mehreren grauen Schrägstrichen. Es hebt alle zuvor durch Streckenverbote angeordneten Beschränkungen auf.
Gebotszeichen
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209)Blaue runde Verkehrszeichen sind Gebotszeichen: Sie schreiben vor, was du tun musst. Ein weißer Pfeil gibt die Richtung an, der du folgen musst.Kreisverkehr (Zeichen 215)Das Zeichen 215 schreibt einen Kreisverkehr vor. Steht es zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt.Rechts vorbei (Zeichen 222)Dieses Gebotszeichen schreibt vor, an einer Verkehrsinsel oder einem Hindernis rechts (bzw. je nach Pfeil links) vorbeizufahren.Radweg (Zeichen 237)Das Zeichen 237 kennzeichnet einen Radweg. Radfahrer müssen ihn benutzen; andere Fahrzeuge wie Pkw dürfen ihn nicht befahren oder zum Parken nutzen.Gehweg (Zeichen 239)Das Zeichen 239 kennzeichnet einen Gehweg, der allein Fußgängern vorbehalten ist. Andere Verkehrsteilnehmer wie Pkw oder Radfahrer dürfen ihn nicht benutzen.Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)Das Zeichen 241 zeigt einen getrennten Rad- und Gehweg. Eine Linie trennt die für Radfahrer und die für Fußgänger bestimmte Seite, die jeweils benutzungspflichtig ist.
Richtzeichen
Vorfahrtstraße (Zeichen 306)Das Zeichen 306 (eine auf der Spitze stehende gelbe Raute mit weißem Rand) kennzeichnet die Vorfahrtstraße. Auf ihr hast du Vorfahrt gegenüber einmündenden Straßen.Einbahnstraße (Zeichen 220)Das blaue rechteckige Richtzeichen 220 zeigt eine Einbahnstraße an. Der waagerechte weiße Pfeil gibt die einzig erlaubte Fahrtrichtung an.Fußgängerüberweg (Zeichen 350)Das blaue Zeichen 350 markiert den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) selbst. Anders als das dreieckige Gefahrzeichen steht es direkt am Überweg.Parken (Zeichen 314)Das blaue Quadrat mit weißem „P“ (Zeichen 314) ist ein Richtzeichen und zeigt an, wo das Parken erlaubt ist. Zusatzzeichen können Zeiten oder Bedingungen festlegen.
Autobahn
Autobahn (Zeichen 330.1)Das blaue Zeichen 330.1 kennzeichnet den Beginn einer Autobahn. Ab hier gelten die besonderen Vorschriften für Autobahnen, etwa die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1)Das blaue Zeichen 331.1 kennzeichnet eine Kraftfahrstraße. Sie ist nur Kraftfahrzeugen vorbehalten, deren Bauartgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.