Gebotszeichen
Gehweg (Zeichen 239)
Das Zeichen 239 kennzeichnet einen Gehweg, der allein Fußgängern vorbehalten ist. Andere Verkehrsteilnehmer wie Pkw oder Radfahrer dürfen ihn nicht benutzen.
Wenn du es siehst
- ◆ Als Autofahrer oder Radfahrer darfst du den Gehweg nicht befahren.
- ◆ Parke oder halte nicht auf dem Gehweg.
- ◆ Ein Zusatzzeichen „Rad frei“ kann Radfahrer ausnahmsweise zulassen.
- ◆ Fußgänger haben hier uneingeschränkten Vorrang.