Führerschein

Gebotszeichen

Kreisverkehr (Zeichen 215)

Das Zeichen 215 schreibt einen Kreisverkehr vor. Steht es zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt.

Wenn du es siehst

  • Fahre im Uhrzeigersinn (rechts herum) um die Insel.
  • Beim Einfahren hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt (mit Zeichen 205).
  • Beim Einfahren wird nicht geblinkt, beim Verlassen schon.
  • Innerhalb des Kreisverkehrs darf nicht überholt werden.

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