Gebotszeichen
Kreisverkehr (Zeichen 215)
Das Zeichen 215 schreibt einen Kreisverkehr vor. Steht es zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt.
Wenn du es siehst
- ◆ Fahre im Uhrzeigersinn (rechts herum) um die Insel.
- ◆ Beim Einfahren hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt (mit Zeichen 205).
- ◆ Beim Einfahren wird nicht geblinkt, beim Verlassen schon.
- ◆ Innerhalb des Kreisverkehrs darf nicht überholt werden.