Führerschein

Gebotszeichen

Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)

Das Zeichen 241 zeigt einen getrennten Rad- und Gehweg. Eine Linie trennt die für Radfahrer und die für Fußgänger bestimmte Seite, die jeweils benutzungspflichtig ist.

Wenn du es siehst

  • Radfahrer und Fußgänger nutzen nur die jeweils zugewiesene Seite.
  • Als Autofahrer darfst du diese Wege nicht befahren.
  • Achte beim Abbiegen besonders auf den parallel verlaufenden Radweg.
  • Anders als beim gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) sind die Flächen getrennt.

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