Gebotszeichen
Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)
Das Zeichen 241 zeigt einen getrennten Rad- und Gehweg. Eine Linie trennt die für Radfahrer und die für Fußgänger bestimmte Seite, die jeweils benutzungspflichtig ist.
Wenn du es siehst
- ◆ Radfahrer und Fußgänger nutzen nur die jeweils zugewiesene Seite.
- ◆ Als Autofahrer darfst du diese Wege nicht befahren.
- ◆ Achte beim Abbiegen besonders auf den parallel verlaufenden Radweg.
- ◆ Anders als beim gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) sind die Flächen getrennt.