Führerschein

Vorfahrt und Verkehrsregeln

Welchen Seitenabstand sollten Sie beim Überholen von Radfahrenden innerorts mindestens einhalten?

Richtige Antwort

Mindestens 1,5 Meter

Beim Überholen von Radfahrenden gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 m, außerorts 2 m (§ 5 StVO).

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