Vorfahrt und Verkehrsregeln
Wann dürfen Sie rechts überholen?
- ✓Bei Fahrzeugschlangen oder stockendem Kolonnenverkehr mit nur geringfügig höherer Geschwindigkeit – nicht nur auf der Autobahn
- ○Immer auf mehrspurigen Straßen
- ○Nie
Richtige Antwort
Bei Fahrzeugschlangen oder stockendem Kolonnenverkehr mit nur geringfügig höherer Geschwindigkeit – nicht nur auf der Autobahn
Rechts schneller als links zu fahren ist nur ausnahmsweise erlaubt: bei Fahrzeugschlangen auf den Fahrstreifen einer Richtung (§ 7 Absatz 2 StVO), beim Rechts-Vorbeifahren an einer stehenden oder langsam fahrenden linken Fahrzeugschlange mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht (§ 7 Absatz 2a StVO) und innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrstreifigen Fahrbahnen (§ 7 Absatz 3 StVO).
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